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Über Docu-sos


Was ist zu tun, wenn Sie selbst keine Entscheide mehr treffen können?
Wie kommt der Notarzt/Nothelfer rasch an die Patientenverfügung und welche Angehörigen/Vertrauenspersonen sind zu informieren?

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Ist eine Krankheit, Unfall oder ein medizinischer Notfall eingetreten, sorgt eine Patientenverfügung (PV) bei Situationen vor, in denen man nicht mehr selber entscheiden kann. In diesem Dokument wird vorausbestimmend vor allem festgehalten, welchen medizinischen Massnahmen/Intervention man zustimmt oder welche man ablehnt. Weitergehend können auch Besuchsrechte entsprechend geregelt werden.

Mit der Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes per 1.1.2013 wurde
im Bereich der eigenen Vorsorge die PV gesetzlich als sogenanntes Rechtsinstitut verankert. Durch diese schweizweit einheitliche Verankerung, vorher gab es
26 kantonale Regelungen, hat die PV an Bedeutung, Wirksamkeit und konsequenter Beachtung bei der Umsetzung stark zugenommen. Die PV entlastet die Angehörigen bei schwierigen Entscheidungen. Das gleiche gilt auch für die Ärzteschaft. Weitergehend kann eine Vertrauensperson bestimmt werden, die im Fall der Urteilsunfähigkeit Behandlungsmöglichkeiten mit der Ärzteschaft bespricht und Entscheidungen in Vertretung des Patienten treffen kann.
 

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